Der Ortschaftsrat setzt sich aus 7 Mitgliedern zusammen. Er wird alle 5 Jahre neu gewählt. Ortsvorsteher und seine beiden Stellvertreter werden auf Vorschlag des Ortschaftsrates vom Gemeinderat der Stadt Balingen gewählt. Der Ortschaftsrat hat in allen Angelegenheiten, die unsere Ortschaft, ein Vorschlagsrecht betreffen. In wichtigen Angelegenheiten, die Streichen betreffen ist er zu hören. Bestimmte Angelegenheiten sind durch die Hauptsatzung dem Ortschaftsrat zur Entscheidung übertragen. Die Erfahrung der zurückliegenden 30 Jahre hat gezeigt, dass das Gremium sehr umsichtig seine Entscheidungen trifft. Die Beschlüsse des Ortschaftsrates wurden bisher nahezu immer akzeptiert und wenn die notwendigen Mittel vorhanden waren, auch umgesetzt. Der Ortsvorsteher oder sein Vertreter hat in den Gemeinderatssitzungen und in den Ausschüssen ein Mitspracherecht, aber kein Stimmrecht.